Beim Betreten von Lost Places gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten:


Hausfriedensbruch: Wenn Sie ohne Erlaubnis in ein umzäuntes Gebäude oder Gelände eindringen, kann dies als Hausfriedensbruch gemäß § 123 I StGB angesehen werden. Dies gilt insbesondere, wenn das Gebäude oder Gelände durch Zäune, Hecken, Mauern oder Drähte gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert ist. (Beispiele siehe unten)


Befriedetes Besitztum: Ein Besitztum gilt als befriedet, wenn es entweder wegen seines engen räumlichen Zusammenhangs für jedermann erkennbar zu einer Wohnung, einem Haus oder einem Geschäftsraum gehört (z.B. ein Hausgarten oder Hofraum), oder wenn das Besitztum in äußerlich erkennbarer Weise durch Zäune, Hecken, Mauern oder Drähte gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert ist.


Herrenlose Gebäude oder Grundstücke: Ein Gebäude oder ein Grundstück gilt als herrenlos, wenn der Eigentümer gegenüber dem Grundbuchamt gemäß § 928 I BGB den Verzicht erklärt hat. In diesem Fall wäre das Betreten des Grundstücks oder Gebäudes nicht strafbar. Allerdings ist es oft schwierig festzustellen, ob ein Gebäude oder Grundstück tatsächlich herrenlos ist.


Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie vor dem Betreten eines Lost Places das Grundbuch einsehen oder die Genehmigung des Eigentümers zum Betreten des Grundstücks einholen.


Es gibt auch Lost Places, die legal zu betreten sind, weil sie unter besonderem privaten oder staatlichen Schutz stehen. Diese Orte können oft mit einem Besichtigungstermin besucht werden.



Somit ist das Betreten auch hier strafbar.


Dieser Text wurde mit Zuhilfenahme der KI generiert!